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F05015881 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 7 Abs. 2 GWG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Weitere Informationen

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG [https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__10.html] liegt ein höheres Risiko insbesondere vor, wenn es sich bei einer Vertragspartei der verpflichteten oder bei einer wirtschaftlich berechtigten Person um eine politisch exponierte Person, ein Familienmitglied oder um eine bekanntermaßen nahestehende Person handelt.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden