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Darlegungspflicht keine Untersagungsgründe

F05015911 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §6 Abs. 7 Satz 1 GWG; §4 Abs. 2 GWG; §6 Abs. 2 GWG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Darlegungspflicht keine Untersagungsgründe

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Die Darlegungspflicht, dass keine Untersagungsgründe vorliegen, besteht eigenständig, vollständig und in schriftlicher Form. Das bedeutet, dass die alleinige Vorlage des Auslagerungsvertrages der Darlegungspflicht i. d. R. nicht gerecht wird. Es kann aber in der Darlegung u. a. auf entsprechende Vertragspassagen hingewiesen werden. Das unten stehende Formular ist entsprechend aufgebaut. Es ist zur Darlegung hilfreich, z. B. auch vorhandene Referenzen, Lehrgangsbescheinigungen und Lebensläufe (Geldwäschebeauftragte:r), Prüfberichte oder vergleichbare Dokumente beizulegen, die die Eignung des gewählten dienstleistenden Unternehmens untermauern. Diese sowie den Auslagerungsvertrag können Sie im Reiter „Nachweise“ hochladen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden