Weitere Wettvermittlungs- bzw. Wettannahmestelle Hinweistext
F05016095• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 6 Abs. 7 Satz 1 Geldwäschegesetz (GWG); § 4 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG); § 6 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)
Formularangaben
Hinweis: Dies gilt nur für Wettvermittlungs- bzw. Wettannahmestelle im gleichen Bezirk.
Hinweis: Für weitere gegenständliche Wettvermittlungs- bzw. Wettannahmestelle in anderen Bezirken muss ein neues Formular eingereicht werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden