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Angeforderte Nachweise der Aufsichtsbehörde

F05016156 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Angeforderte Nachweise der Aufsichtsbehörde

Handlungsgrundlage


  • §52 GwG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Bitte laden Sie die von Ihrer Aufsichtsbehörde angeforderten Nachweise vollständig hoch.
Ausgabe: Angeforderte Nachweise der Aufsichtsbehörde

Hilfetext

Eingabe: Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden