Auswahl der Antragsart
F05016481• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34 i Absatz 1 Gewerbeordnung; § 34 i Absatz 8 i. V. m. 11 a Absatz 1 Gewerbeordnung
Formularangaben
Möchten Sie einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und/oder auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen?
Eingabe: Wenn Sie eine Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler:in nach § 34i Absatz 1 GewO aufnehmen möchten, sind Sie zum einen verpflichtet, die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler:in einzuholen. Zum anderen sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach §§ 34i Absatz 8, 11a Absatz 1 GewO eintragen zu lassen. Der Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister kann gleichzeitig mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden.
Sofern Sie nach Erlaubniserteilung die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler:in unverzüglich aufnehmen möchten, kreuzen Sie daher bitte beide Kästchen an. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne erfolgte Registrierung nicht tätig werden dürfen.
Bei einer Erlaubniserteilung ohne Registrierung handelt es sich um eine sogenannte Schubladenerlaubnis.
Durch die Eintragung im Vermittlerregister erhalten Sie eine Registrierungsnummer als Immobiliardarlehensvermittler:in. Diese Registrierungsnummer ist nicht mit einer eventuellen Registrierungsnummer als Versicherungsvermittler:in oder Finanzanlagenvermittlervermittler:in identisch.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Datenfelder hinzugefügt: F05016891 Gebühr, G05011046 Abschluss, F05016914