Hinweistext zusammengesetzte Personengesellschaft
F05017001• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 WaffG
Formularangaben
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Ausgabe: Hinweistext zusammengesetzte Personengesellschaft
Ausgabe: Hinweistext zusammengesetzte Personengesellschaft
Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. OHG, KG, GbR) ist eine Erlaubnis für jede/n geschäftsführende/n Gesellschafter:in erforderlich. Das gilt auch hinsichtlich der Kommanditist:innen, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Die Personengesellschaften als solche können im Gegensatz zur juristischen Person keine Erlaubnis erhalten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Kleine Änderungen