KGSG_nationales Kulturgut 01
F06002501• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
Formularangaben
befindet sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer öffentlich-rechtlichen Kulturgut bewahrenden Einrichtung.
Eine Kulturgut bewahrende Einrichtung ist jede Einrichtung im Bundesgebiet, deren Hauptzweck die Bewahrung und Erhaltung von Kulturgut und die Sicherung des Zugangs der Öffentlichkeit zu diesem Kulturgut ist, insbesondere Museen, Bibliotheken und Archive (§ 2 Nr. 11 Kulturgutschutzgesetz). Kulturgut bewahrende Einrichtungen können im jeweiligen Einzelfall auch Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen sein.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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