KGSG_Abmessung
F06002535• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- KGSG
Formularangaben
Anzugeben sind die Abmessungen des Kulturguts (in Zentimetern) und ggf. seines Trägers.
Beispiel: Bei gerahmten Kunstwerken ist nach Bild- und Rahmenmaß zu unterscheiden. Bitte geben Sie beides an (Höhe x Breite).
Bei Skulpturen geben Sie bitte die Maße ohne Sockel an.
Bei komplexen und ungewöhnlichen Formen sind stets die maximalen Ausmaße anzugeben und die Angaben in folgender Reihenfolge zu machen: H x B x T (Höhe, Breite, Tiefe).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden