KGSG_Wert in Euro
F06002536• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- KGSG
Formularangaben
Angabe des Wertes des Kulturguts in Euro. Maßgeblich ist der innerhalb der letzten drei Jahre gezahlte Preis bei einem An- oder Verkauf des Kulturguts. Eine auf den An- oder Verkauf entrichtete Mehrwertsteuer ist bei der Wertermittlung zu berücksichtigen. Mit dem An- oder Verkauf verbundene Zusatzkosten (z.B. Aufgeld, Provision) sind hingegen nicht zu berücksichtigen. Ist das Kulturgut innerhalb der letzten drei Jahre nicht angekauft oder verkauft worden, ist ein inländischer Schätzwert zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich; dieser ist zu begründen (§ 24 Absatz 4 Kulturgutschutzgesetz).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden