KGSG_Bundesland_Auswahl
F06003373• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Zuständigkeit bestimmt sich über das Bundesland, in welchem sich das Kulturgut zum Zeitpunkt der Antragstellung befindet.
Handlungsgrundlage
- KGSG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden