MP-AnforderungserfuellungIVDR
F06006245• Version 0.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Es wird bestätigt, dass für Produkte, die nach der Übergangsbestimmung des Artikel 110 Absatz 3 IVDR in Verkehr gebracht werden und welche noch der Richtlinie 98/79/EG entsprechen, die in Artikel 110 Abs. 3 IVDR aufgeführten Anforderungen der IVDR erfüllt werden.
Handlungsgrundlage
- § Artikel 110 Absatz 3 IVDR
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Version für Review und QS