Hinweis: Bereits bestehende Vorhaben
F07001429• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 9-12, 14 UVPG
Formularangaben
Falls es bereits bestehende oder beantragte Vorhaben gibt, die vom Antragstellenden oder von Dritten gestellt wurden, kann sich daraus eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ergeben. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn das hier beschriebene Vorhaben aufgrund seiner Rahmendaten nicht UVP-pflichtig ist. Beachten Sie dies im Vorfeld.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden