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Rechtsbezug zur Vorprüfungsrelevanz des Vorhabens

F07001434 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Rechtsgrundlage für die Vorprüfung des Vorhabens: 001 Gemäß § 1 UVP-V Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben) / 002 Gemäß Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben" UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) / 003 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben, die gemäß § 14 UVPG die Voraussetzungen für die Aufhebung der UVP-Pflicht erfüllen

Handlungsgrundlage


  • § 7 (1) i.V.m. Anlage 1 UVPG; § 14 i.V.m. Anlage 1 UVPG; § 1 UVP-V Bergbau

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Rechtsgrundlage für die Vorprüfung des Vorhabens:

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden