Verwertbare Fördermenge
F07002488• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 9. S 1 Nr. 4-5 UnterlagenBergV
Formularangaben
Eingabe: Die verwertbare Fördermenge ist die Menge der Rohförderung abzüglich der Aufbereitungsrückstände.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden