Ergebnisse der bisherigen Recherche zur Kampfmittelbelastung
F13001230• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 6 Absatz 4 Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung - KampfmittelVO)
Formularangaben
Eingabe: Wenn bei Ihnen bereits Luftbildauswertungen, historisch-genetische Rekonstruktionen oder sonstige Recherchen zu Kampfmittelbelastungen der beantragten Grundstücksfläche vorliegen, laden Sie die Unterlagen bitte hoch.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Version vor meth. QS