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Verpflichtung Mietbindung

F13001484 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Nr. 7.1.2 WoBauSozRL M-V

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Die antragstellende Person verpflichtet sich, für die geförderten Wohnungen für die Dauer von drei Jahren nach Bezugsfertigkeit (mittlere Bezugsfertigkeit) keine höhere Miete (Nettokaltmiete) als 6,00 EUR je m² Wohnfläche monatlich im 1. Förderweg bzw. 6,80 EUR je m² Wohnfläche monatlich im 2. Förderweg zu vereinbaren. Erstmals ab dem vierten Jahr nach Bezugsfertigkeit und dann folgend innerhalb von jeweils zwei Jahren ist eine Mieterhöhung in Höhe von 0,25 EUR je m² Wohnfläche monatlich zulässig.
Ausgabe: Antragstellende Person verpflichtet sich, für die geförderten Wohnungen für die Dauer von drei Jahren nach Bezugsfertigkeit (mittlere Bezugsfertigkeit) keine höhere Miete (Nettokaltmiete) als 6,00 EUR je m² Wohnfläche monatlich im 1. Förderweg bzw. 6,80 EUR je m² Wohnfläche monatlich im 2. Förderweg zu vereinbaren. Erstmals ab dem vierten Jahr nach Bezugsfertigkeit und dann folgend innerhalb von jeweils zwei Jahren ist eine Mieterhöhung in Höhe von 0,25 EUR je m² Wohnfläche monatlich zulässig.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Methodische Freigabe