Verpflichtung Mietbindung
F13001484• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Nr. 7.1.2 WoBauSozRL M-V
Formularangaben
Eingabe: Die antragstellende Person verpflichtet sich, für die geförderten Wohnungen für die Dauer von drei Jahren nach Bezugsfertigkeit (mittlere Bezugsfertigkeit) keine höhere Miete (Nettokaltmiete) als 6,00 EUR je m² Wohnfläche monatlich im 1. Förderweg bzw. 6,80 EUR je m² Wohnfläche monatlich im 2. Förderweg zu vereinbaren. Erstmals ab dem vierten Jahr nach Bezugsfertigkeit und dann folgend innerhalb von jeweils zwei Jahren ist eine Mieterhöhung in Höhe von 0,25 EUR je m² Wohnfläche monatlich zulässig.
Ausgabe: Antragstellende Person verpflichtet sich, für die geförderten Wohnungen für die Dauer von drei Jahren nach Bezugsfertigkeit (mittlere Bezugsfertigkeit) keine höhere Miete (Nettokaltmiete) als 6,00 EUR je m² Wohnfläche monatlich im 1. Förderweg bzw. 6,80 EUR je m² Wohnfläche monatlich im 2. Förderweg zu vereinbaren. Erstmals ab dem vierten Jahr nach Bezugsfertigkeit und dann folgend innerhalb von jeweils zwei Jahren ist eine Mieterhöhung in Höhe von 0,25 EUR je m² Wohnfläche monatlich zulässig.
Ausgabe: Antragstellende Person verpflichtet sich, für die geförderten Wohnungen für die Dauer von drei Jahren nach Bezugsfertigkeit (mittlere Bezugsfertigkeit) keine höhere Miete (Nettokaltmiete) als 6,00 EUR je m² Wohnfläche monatlich im 1. Förderweg bzw. 6,80 EUR je m² Wohnfläche monatlich im 2. Förderweg zu vereinbaren. Erstmals ab dem vierten Jahr nach Bezugsfertigkeit und dann folgend innerhalb von jeweils zwei Jahren ist eine Mieterhöhung in Höhe von 0,25 EUR je m² Wohnfläche monatlich zulässig.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Methodische Freigabe