Verpflichtung Anzeige einer Veräußerung
F13001485• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Nr. 7.1.2 WoBauSozRL M-V
Formularangaben
Eingabe: Die antragstellende Person verpflichtet sich, eine Veräußerung oder eine Zweckentfremdung der geförderten Wohnungen dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
Ausgabe: Antragstellende Person verpflichtet sich, eine Veräußerung oder eine Zweckentfremdung der geförderten Wohnungen dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
Ausgabe: Antragstellende Person verpflichtet sich, eine Veräußerung oder eine Zweckentfremdung der geförderten Wohnungen dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Methodische Freigabe