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Verpflichtung Anzeige einer Veräußerung

F13001485 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Nr. 7.1.2 WoBauSozRL M-V

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Die antragstellende Person verpflichtet sich, eine Veräußerung oder eine Zweckentfremdung der geförderten Wohnungen dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
Ausgabe: Antragstellende Person verpflichtet sich, eine Veräußerung oder eine Zweckentfremdung der geförderten Wohnungen dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Methodische Freigabe