Zurecht nicht übermittelt (XMeld)
F13001524• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Mit diesem Element kann mitgeteilt werden, dass der Staat nicht übermittelt werden darf, sondern nur die Tatsache, dass es sich um einen ausländischen Staat handelt.
Handlungsgrundlage
- XMeld 3.3 (XMeld-Element: zurechtnichtuebermittelt; XMeld-Elementtyp: xs:boolean)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Methodische Freigabe