wirdNachgereicht
F13001613• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Kennzeichnung für Dokumente, deren Metadaten hier schon übermittelt werden, die der Baufaufsichtsbehörde aber erst zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden (als Datei, auf die sich die Metadaten beziehen). Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Es kann gestattet werden, dass einzelne Bauvorlagen nachgereicht werden (vgl. MBO § 68) . Das betrifft nur die aufschiebungsfähigen Bestandteile des Antrags, die nicht zur Fristverzögerung führen. Aus Sicht der Bauprüfer ist es wünschenswert, wenn die beabsichtigte Nachreichung von Bauvorlagen durch den Antragsteller erklärt wird. Damit können unnötige Nachforderungen vermieden werden.
Handlungsgrundlage
- XBau 2.3 (complexType.MetadatenAnlageErweitert)
Formularangaben
Eingabe: Kennzeichnung für Dokumente, deren Metadaten hier schon übermittelt werden, die der Baufaufsichtsbehörde aber erst zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden (als Datei, auf die sich die Metadaten beziehen).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Erstellung