Denkmal/Gebäude Generalübernehmervertrag geschlossen
F17000314• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG)
Formularangaben
Eingabe: Ein Vertrag mit einem Generalübernehmer umfasst im Allgemeinen "schlüsselfertig" und "aus einer Hand" alle Planungs-, Zwischenfinanzierungs- und Bauausführungsleistungen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden