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Vordringliche Bearbeitung Hinweis

F17000867 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


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Handlungsgrundlage


  • div.

Gültig ab

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Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Vordringliche Bearbeitung Hinweis

Hilfetext

Eingabe: Die Leistung wird innerhalb eines Monats nach Antragstellung abgeschlossen. Die Frist bestimmt sich nach § 187 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches und beginnt dann zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen sowie die Einigung der Beteiligten vorliegen.

Feldart

label

Inhalt

Die Leistung wird innerhalb eines Monats nach Antragstellung abgeschlossen. Die Frist bestimmt sich nach § 187 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches und beginnt dann zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen sowie die Einigung der Beteiligten vorliegen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Die Leistung wird innerhalb eines Monats nach Antragstellung abgeschlossen. Die Frist bestimmt sich nach § 187 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches und beginnt dann zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen sowie die Einigung der Beteiligten vorliegen.

Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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