Bergbauliche Abfälle
F17002157• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 6 BBergG i.V.m. § 22a ABBergV
Formularangaben
Eingabe: Haben Sie bergbauliche Abfälle, die nicht nach Kreislaufwirtschaftsgesetz verwertet oder beseitigt werden?
Ausgabe: Bergbauliche Abfälle, die nicht nach Kreislaufwirtschaftsgesetz verwertet oder beseitigt werden
Ausgabe: Bergbauliche Abfälle, die nicht nach Kreislaufwirtschaftsgesetz verwertet oder beseitigt werden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden