Hinweis Karte (Bergbau Erlaubnis)
F17002199• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 (7) BBergG i.V.m. § 11 S. 1 Nr. 2 BBergG; § 67 BBergG; §§ 1-5, 7-8 UnterlagenBergV
Formularangaben
Stellen Sie das Feld in einer Karte dar.
Es wird empfohlen sich über die Berechtsamssituation bei Ihrer zuständigen Bergbehörde zu informieren. Berücksichtigen Sie diese gegebenenfalls bei der Antragstellung.
Nach welchen Anforderungen und in welchem Maßstab die Karte anzufertigen ist, regeln § 4 (7) des Bundesberggesetz und §§ 1–8 der Unterlagen-Bergverordnung.
Manche Bergbehörden haben Musterkarten auf Ihrer Internetseite veröffentlicht.
Wenn die Bodenschätze, die aufgesucht werden sollen, nicht genau bezeichnet sind, kann die Erlaubnis nicht erteilt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden