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Betreiberpflichten Anhang 42 AbwV

F17002926 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Anhang 42 Teil H AbwV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anhang 42 Alkalichloridelektrolyse

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

(1) Am Ort des Anfalls sind mindestens folgende Messungen im Abwasser vorzunehmen: 1. monatliche Messung von adsorbierbaren organisch gebundenen Halogenen (AOX), Chlorat und Chlorid in der Stichprobe, 2. monatliche Messung von freiem Chlor in der Stichprobe, 3. jährliche Messung von Sulfat, Nickel und Kupfer in der qualifizierten Stichprobe oder der 2-Stunden-Mischprobe, 4. kontinuierliche Messung von freiem Chlor (Redoxpotential). (2) Sofern Einleitungen aus Anlagen nach dem Amalgamverfahren vorhanden sind, ist die Konzentration an Quecksilber im Auslass dieser Behandlungsanlage täglich zu bestimmen. (3) Es ist ein Jahresbericht nach Anlage 2 Nummer 3 der Abwasserverordnung zu erstellen.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden