Übertragene Aufgaben
F17003292• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Formularangaben
Beschreibung des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches und der zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse, sowie die Präzisierung der Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachliche Freigabe + Nachrichtenkopf aus NRW eingefügt.