Hinweis: Lage am oder im Wald oder Wiederaufforstung
F17003356• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 48 BBergG i.V.m. §§ 9, 10 BWaldG
Formularangaben
Für die Realisierung des Vorhabens im Wald oder für eine Wiederaufforstung benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung. Diese können Sie bei der unteren Waldbehörde (i.d.R. Kreise, Landkreise oder große selbstständige Städte) beantragen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden