Weitere teilnehmende Organisationen
F17003382• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 8 GG; § 11 VershFG SG
Formularangaben
Eingabe: Aufführung aller weiterer Organisationen, die ebenfalls oder voraussichtlich an der Versammlung teilnehmen könnten. Name und Kürzel der Organisation.
Falls keine bekannt: "keine" angeben
Regel:
Weitere teilnehmende Organisationen angeben und auflisten, falls Vorhanden.
Offizieller Name der Organisation.
Falls keine bekannt, "keine" angeben.
Ausgabe: Aufführung aller weiterer Organisationen, die ebenfalls oder voraussichtlich an der Versammlung teilnehmen könnten. Name und Kürzel der Organisation. Falls keine bekannt: "keine" angeben
Ausgabe: Aufführung aller weiterer Organisationen, die ebenfalls oder voraussichtlich an der Versammlung teilnehmen könnten. Name und Kürzel der Organisation. Falls keine bekannt: "keine" angeben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden