Inhalt
Definition
Benennung der beabsichtigten Arbeiten / Tätigkeiten im Einzelnen
Handlungsgrundlage
-
§ 8 Absatz 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Formularangaben
Freitext für Benennung der beabsichtigten Arbeiten / Tätigkeiten im Einzelnen
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24