Die Reinigung der Arbeits-und Schutzkleidung erfolgt durch
F17004392• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 8 Absatz 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) - Anhang I, Nr. 2.4.2 Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Formularangaben
Eingabe: Auswahl: "das eigene Unternehmen" oder "die folgende Firma"
Ausgabe: Auswahl: "das eigene Unternehmen" oder "die folgende Firma" - Folgende Angaben zur Anschrift verpflichtend, wenn Angabe "die folgende Fremdfirma" gewählt wurde
Ausgabe: Auswahl: "das eigene Unternehmen" oder "die folgende Firma" - Folgende Angaben zur Anschrift verpflichtend, wenn Angabe "die folgende Fremdfirma" gewählt wurde
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24