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Anzahl

F17004433 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 8 Absatz 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) - Anhang I, Nr. 2.4.2 Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Angabe der Anzahl zu verwendender Geräte für: - Anzahl 4-Kammerschleusen - Anzahl 3-Kammerschleusen - Anzahl Einkammerschleusen
Ausgabe: Angabe der Anzahl zu verwendender Geräte: - Anzahl 4-Kammerschleusen = XXXX - Anzahl 3-Kammerschleusen = XXXX - Anzahl Einkammerschleusen = XXXX

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_int

Präzisierung

{"minValue":"","maxValue":""} Pattern=

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24