Inhalt
Definition
Die Nummer der Betriebsstätte gemeint.
Handlungsgrundlage
-
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie die Nummer der Betriebsstätte an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden