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Aufzeigen der Weisungsstränge unter Vorlage des Organisationsplanes (52b BImSchG)

F17005125 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §52b BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Aufzeigen der Weisungsstränge unter Vorlage des Organisationsplanes

Hilfetext

Unterhalb der Ebene der Betriebs- oder Werksleiter nur Angabe der Funktionen

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden