Gegenstand der wesentlichen Änderung (26. BImSchV)
F17005354• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §7 26.BImSchV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Wenn es sich um eine wesentlichen Änderung handelt - muss der Gegenstand der wesentlichen Änderung angegeben werden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden