Verantwortliche Person (Zusätzliche Qualifikationen)
F17005646• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 60 (2) BBergG
Formularangaben
Eingabe: Welche zusätzlichen Qualifikationen hat die verantwortliche Person seit der Namhaftmachung erworben?
Ausgabe: Zusätzliche Qualifikationen, die die verantwortliche Person seit der Namhaftmachung erworben hat.
Ausgabe: Zusätzliche Qualifikationen, die die verantwortliche Person seit der Namhaftmachung erworben hat.
Eingabe: Falls die verantwortliche Person seit der Namhaftmachung keine zusätzlichen Qualifikationen erworben hat, geben Sie "keine" an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden