Betroffene Gemeinde
F17005667• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 (2) UIG
Formularangaben
Eingabe: Wenn Sie eine "Einsichtnahme mit berechtigtem Interesse" gewählt haben und nur für einen gesamten Landkreis oder eine große selbstständige Stadt Einsichtnahme wünschen, müssen Sie keine Angaben machen.
Wenn Sie eine "Einsichtnahme der allgemeinen Angaben" ausgewählt haben, dann sind die Angaben verpflichtend.
Sollten mehrere Gemeinden betroffen sein, geben Sie alle betroffenen Gemeinden an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden