Unternehmensname
F17005814• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 53 (1), (2) Geldwäschegesetz (GwG)
Formularangaben
Geben Sie hier den Ihnen bekannten Namen des Unternehmens an.
Es muss sich dabei nicht um den Namen im Handelsregister handeln.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden