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Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen (Prüffrist nach BetrSichV)

F17005857 Version 0.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 19 (6) S.2 BetrSichV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen. Beziehungsweise bei überwachungsbedürftigen Anlagen fügen Sie Stellungnahme einer zugelassenen Überwachungsstelle bei.

Hilfetext

Fügen Sie eine Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen bei. Bei überwachungsbedürftigen Anlage soll stattdessen die Stellungnahme einer zugelassenen Überwachungsstelle angefügt werden.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden