Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen (Prüffrist nach BetrSichV)
F17005857• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 19 (6) S.2 BetrSichV
Formularangaben
Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen. Beziehungsweise bei überwachungsbedürftigen Anlagen fügen Sie Stellungnahme einer zugelassenen Überwachungsstelle bei.
Fügen Sie eine Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen bei. Bei überwachungsbedürftigen Anlage soll stattdessen die Stellungnahme einer zugelassenen Überwachungsstelle angefügt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden