Größe der Netto-Besucherfläche
F17006002• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
Formularangaben
Hier dürfen nur die tatsächlich für Besucher zugängliche und genutzte Bereiche angesetzt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden