Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
-
§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
Formularangaben
Angabe welchem Zweck und welchem Ziel die Veranstaltung dient.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden