Anerkannte Berufsausbildung (Sachverständige)
F17006015• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 23a (1) Nr. 2 b) ABBergV
Formularangaben
Eingabe: Haben Sie überdurchschnittliche Fachkunde in einer gleichwertig anerkannten Berufsausbildung erworben?
Ausgabe: Erwerb einer überdurchschnittlichen Fachkunde in einer gleichwertig anerkannten Berufsausbildung.
Ausgabe: Erwerb einer überdurchschnittlichen Fachkunde in einer gleichwertig anerkannten Berufsausbildung.
Eingabe: Diese Berufsausbildung muss in der Europäische Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum anerkannt sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden