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Besondere fachliche Qualifikation (Sachverständige)

F17006018 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Besondere fachliche Qualifikation: 001 Ich war mindestens fünf Jahre im maßgeblichen Fachgebiet praktisch tätig. / 002 Ich war weniger als fünf Jahre im maßgeblichen Fachgebiet praktisch tätig. / 003 Ich gehöre als sachverständige Person einer sachverständigen Stelle an und habe weniger als fünf Jahre Berufserfahrung.

Handlungsgrundlage


  • § 23a (1) Nr. 2.c) ABBergV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Geben Sie Ihre besondere fachliche Qualifikation an:
Ausgabe: Besondere fachliche Qualifikation:

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden