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Veranstaltungstechnik

F17006053 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Veranstaltungstechnik

Hilfetext

Bitte wählen Sie dieses Feld aus, wenn die Ansprechperson für die Veranstaltungstechnik zuständig ist.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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