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Hinweis Bundesland Länderbergverordnung (Referenz)

F17006152 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 23a (1) ABBergV; § 65 S. 1 Nr. 6 BBergG; § 68 (1) BBergG; Referenzdatenschema

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zum Bundesland

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Sie beantragen eine Anerkennung als sachverständige Person auf Basis einer oder mehrerer Länder-Bergverordnungen: Geben Sie eines der Bundesländer an, in der diese Bergverordnung Gültigkeit hat.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Der Antrag wird bei der Bergbehörde in diesem Bundesland gestellt.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden