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Flugsicherungslotsen zu Koordinierungszwecken

F17006344 Version 0.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §24 (1) Luftverkehrsgesetz (LuftVG);§ 16 ff. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO);§ 73 ff. Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Die Abstellung eines Flugsicherungslotsen zu Koordinierungszwecken wird hiermit beantragt.

Hilfetext

Eingabe: Sofern die Koordinierung nicht durch Flugleiter bzw. Luftaufsichtspersonal erfolgen kann. Zum Beispiel bei Großveranstaltungen auf Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden