Flugsicherungslotsen zu Koordinierungszwecken
F17006344• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §24 (1) Luftverkehrsgesetz (LuftVG);§ 16 ff. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO);§ 73 ff. Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO)
Formularangaben
Die Abstellung eines Flugsicherungslotsen zu Koordinierungszwecken wird hiermit beantragt.
Eingabe: Sofern die Koordinierung nicht durch Flugleiter bzw. Luftaufsichtspersonal erfolgen kann. Zum Beispiel bei Großveranstaltungen auf Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden