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Uneingeschränkt bezüglich des Betriebes aller vorhandenen und zukünftigen Röntgeneinrichtungen (Anlagentyp oder Ortsbereich angeben) (Checkbox)

F17006454 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Uneingeschränkt bezüglich des Betriebes aller vorhandenen und zukünftigen Röntgeneinrichtungen (Anlagentyp oder Ortsbereich angeben) (Checkbox). Zusätzlich Freitextfeld befüllen

Handlungsgrundlage


  • § 70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Uneingeschränkt bezüglich des Betriebes aller vorhandenen und zukünftigen Röntgeneinrichtungen (Anlagentyp oder Ortsbereich angeben)

Hilfetext

Bitte ankreuzen, falls zutreffend

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachliche Freigabe + Nachrichtenkopf aus NRW eingefügt.