Hinweistext 2 (Antrag Abbruch und Sanierung)
F17006483• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 8 Absatz 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV); Anhang I, Nr. 2.4.2 Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Formularangaben
Der Antrag muss daher mindestens Angaben enthalten über
• die Rechtsform des Fachbetriebs,
• den Unternehmensgegenstand,
• Benennen der sachkundigen Verantwortlichen Person und ihres Vertreters im Betrieb,
• die genaue Tätigkeit, für die Sie die Zulassung beantragen,
• die vorgesehenen Schutzmaßnahmen und Verfahren der Abfallbehandlung,
• die Zahl der Arbeitnehmer, die mit asbesthaltigen Gefahrstoffen umgehen,
• die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung Ihres Fachbetriebs:
- Namen und Qualifikation aller sach- und fachkundigen Personen nach § 8 Abs. 8 i. V. m. Anh. I Nr. 2.4.2 Abs. 3 GefStoffV
- eine Zusammenstellung über Art und Zahl der vorhandenen sicherheitstechnischen Geräte, Maschinen und Personenschutzsysteme (Sauger, Schleusenanlagen etc.). Die Geräte können auch geleast oder gemietet werden. In diesem Fall ist dem Antrag ein Nachweis über die Verfügbarkeit der Geräte beizufügen.
Die im Antrag gemachten Angaben sind durch Belege (Sachkundebescheinigungen, Prüfbescheinigungen etc.) zu dokumentieren.
Im Antragsformular werden eine umfassende Eingabe und Dokumentation der allgemeinen Angaben zum Fachbetrieb und der Angaben zur personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung für alle drei möglichen Tätigkeitsbereiche abgefragt:
Nr. 1 Alle Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form
Nr. 2 Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten - ohne Spritzasbest
Nr. 3 Abbruch- und Sanierungsarbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenem Asbestprodukten in Innenräumen (z. B. Maler- oder Klempnerarbeiten)Sie müssen nur die für Ihre beantragte Tätigkeit relevanten Eingaben und Dokumente ein-reichen. Die unter Nr. 6 anzugebenden freiwilligen Angaben zur Betriebs-/ Arbeitsorganisation sind nicht unmittelbar zulassungsrelevant. Sie erleichtern der Zulassungsbehörde die Prüfung und helfen, Nachfragen zu vermeiden.
Den Hinweisen im Antragsformular können Sie entnehmen, welche sicherheitstechnische Mindestausstattung Sie für die von Ihnen geplanten Tätigkeiten benötigen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24