Hinweis Unfallanzeige
F17006731• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 74 (3) BBergG
Formularangaben
Da bei dem Betriebsereignis eine oder mehrere Personen verletzt oder getötet worden sind, müssen Sie auch eine Unfallanzeige stellen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden