Maschinen, Apparate, Behälter - Charakteristische Größe (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007059• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Hier ist anzugeben, durch welche Größe die Maschine, der Apparat oder der Behälter definiert ist; zum Beispiel bei Druckbehältern Druck und Inhalt, bei Behältern das Volumen, bei Brennern die Feuerungswärmeleistung.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15