Gesamtmenge (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007065• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Es ist die Gesamtmenge und Einheit eines Stoffes, Gemisches bzw. der hergestellten Erzeugnisse anzugeben, die sich maximal in der Gesamtanlage/in dem Betriebsbereich befinden kann.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-15