Vibrationsquelle Nummer lt. Fließbild (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007161• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Siehe Erläuterungen zu Formular 4.2.
Als Quellen werden betrachtet:
Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsgelände und außerhalb des Betriebsgeländes, soweit er dem Betrieb zuzurechnen ist,
Einzelaggregate (z. B. Motoren, Ventilatoren, Luftkühler, Kompressoren, Schornsteinmündungen u. ä.),
Quellengruppen (z. B. Kühltürme mit mehreren Ventilatoren, Lüftkühlerbänke),
Apparategerüste, Freianlagen u. ä.,
Gebäude, in denen Einzelaggregate untergebracht sind.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24